EU-Kuba Abkommen: Eine vorsichtige Annäherung

, von  Simon Schmitz

EU-Kuba Abkommen: Eine vorsichtige Annäherung

Die EU und Kuba wollen 2015 ein gemeinsames Wirtschaftsabkommen unterzeichnen. Dadurch sollen Exporte nach Europa vereinfacht werden und europäische Investoren eine bessere Ausgangsposition im Falle einer Liberalisierung der kubanischen Wirtschaft erhalten. Andere bedenkliche Entwicklungen scheinen bei diesen Zielen in den Hintergrund zu geraten.

Verwundert und hoffnungsfroh blickte die Welt auf einen überraschenden Handschlag von Raúl Castro und Barack Obama bei der Gedenkfeier für den verstorbenen südafrikanischen Ex-Präsidenten Nelson Mandela. Die kleine Geste weckte neue Hoffnungen auf eine Annäherung der seit über fünfzig Jahren verfeindeten Nationen. Doch was folgte war Ernüchterung: Bis heute haben sich die Beziehungen zwischen dem sozialistisch regierten Kuba und den USA nicht merklich verbessert. So gilt beispielsweise immer noch das Handelsembargo der US-Amerikaner.

Historischer Handschlag auch mit der EU?

Auch das Verhältnis zur EU war lange Zeit angespannt. Nachdem 1996 die kubanische Regierung 75 Dissidenten verhaften ließ, verkündete die Staatengemeinschaft, weitere wirtschaftliche Hilfen an eine Verbesserung der Menschenrechtssituation im Land zu knüpfen. Außerdem fanden keine hochrangigen Regierungsbesuche mehr statt, ebenso wie EU Diplomaten kulturellen Veranstaltungen in Kuba fern blieben. Erst die Ernennung von Fidel Castros Bruder Raúl zum Präsidenten der Insel im Jahre 2008 führte zur Aufhebung der Sanktionen. Seitdem zahlte die EU insgesamt 60 Millionen Euro an den Inselstaat. Das Geld soll helfen, Nahrungssicherheit in Kuba herzustellen, dem Klimawandel zu begegnen und den Wiederaufbau nach dem verheerenden Hurrikan „Sandy“ zu unterstützen. Das Verhältnis auf diplomatischer Ebene ist aber weiterhin unterkühlt. Das Treffen zwischen ranghohen Vertretern der EU und Kubas im Februar lässt nun auf eine Entspannung auf dieser Ebene hoffen.

Das angekündigte „Kooperationsabkommen“ im Jahr 2015 ermöglicht der EU außerdem eine gefestigtere gemeinsame Position gegenüber der kubanischen Regierung. So gab es mit der Beendigung der diplomatischen Kooperation 1996 keine Abkommen mehr auf supranationaler Ebene. Dessen ungeachtet haben in der Zwischenzeit 18 europäische Staaten eigene bilaterale Abkommen mit Kuba unterzeichnet.

Wirtschaftlich sind die Beziehungen dagegen schon lange Zeit wesentlich enger. Der EU ist nach Venezuela Kubas zweit wichtigster Handelspartner. Ein Fünftel aller Exporte sind für den europäischen Markt bestimmt. Außerdem kommen ein Drittel aller Touristen aus den Mitgliedsstaaten der EU.

Diplomatische Annäherung trotz Menschenrechtsverletzungen

Mit den Hilfsgeldern und dem Kooperationsabkommen will die Europäische Union mehr Einfluss auf die wirtschaftliche Ausrichtung Kubas nehmen. So wird die zögerliche Öffnung eines der letzten sozialistisch regierten Länder von europäischen Firmen mit großem Interesse beobachtet. Die Einigung auf ein bilaterales Abkommen im nächsten Jahr schafft europäischen Investoren gute Perspektiven. Die wieder aufgenommenen Verhandlungen werden schon jetzt als Schritt der vorsichtigen Annäherung interpretiert. Dabei ist die Situation der Menschenrechte im Land weiterhin schlecht, auch wenn die Visabestimmungen für Exilkubaner im Jahre 2012 gelockert wurden. So beschreibt der von Human Rights Watch herausgegebene Welt Report 2014 anhaltende politisch motivierte Verstöße gegen die Menschenrechte seitens der kubanischen Regierung.

Wandel durch Druck?

Welche wirtschaftlichen Verbesserungen das Abkommen, sollte es denn tatsächlich im nächsten Jahr unterzeichnet werden, mit sich bringt, hängt stark von der Reformbereitschaft Raúl Castros ab. So betonte die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton jüngst: „Wir haben konsequent die Verstöße gegen die Menschenrechte kritisiert und dies wird weiterhin der Fokus unserer Partnerschaft bleiben.“ Es bleibt abzuwarten, ob die EU daran festhält und die intensive Vorbereitung für eine verstärkte Kooperation mit Kuba auch erkennbare Verbesserungen für die Menschenrechte im Land mit sich bringt.

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