Der Brüsseler Bürokratiedschungel und Regulierungswahn

, von  Marian Schreier

Der Brüsseler Bürokratiedschungel und Regulierungswahn
Europäische Kommission in Brüssel: Der Hort der Bürokratie? Kommissionskasten von realname, bestimme Rechte vorbehalten.

Welches Schicksal teilen Bananen, Traktorsitze und schwäbische Maultaschen? Richtig, für alle drei gibt es eine Richtlinie bzw. Verordnung aus Brüssel. Diese legen z.B. fest wann eine Maultasche eine schwäbische Maultasche sein darf und wann sie nur eine gewöhnliche Teigtasche mit Füllung ist. Nicht einmal vor den Schlafzimmern Europas machen die Brüsseler Bürokraten halt – so empfiehlt das Europäische Komitee für Normung wie groß ein Kondom sein sollte.

Die Europäische Kommission als Hort der Bürokratie?

Die angebliche Brüsseler Regulierungswut gilt vielen Europa-Skeptikern als einer der Hauptgründe warum die EU ineffizient ist – so die Kritik in ihrer milderen Form – oder, wie es die Fundamentalkritiker fordern, die EU am besten abgeschafft gehört. Vor allem die Kommission ist für Viele der Hort der Bürokratie. Sie beschäftigt 32 949 Mitarbeiter, deren einziges Ziel es ist, so die Kritiker, Europa mit neuen Regulierungen zu überschütten.

Dabei lassen die Kritiker zwei wesentliche Punkte außer Acht, die Sinn und Anzahl der Richtlinien erklären. Die Verursacher von Richtlinien und Verordnungen lassen sich einfach identifizieren. Es ist zwar richtig, dass die Kommission formal die Vorschläge für Richtlinien und Verordnungen unterbreitet, da sie für die meisten Politikbereiche das Initiativrecht innehat. Die wahren Verursacher verstecken sich jedoch hinter dem Initiativrecht der Kommission. Namentlich handelt es sich um die Mitgliedsstaaten und dort ansässige Interessenverbände.

Die Traktorsitzrichtline als Beispiel nationalstaatlicher Interessen

Die viel zitierte Traktorsitzrichtlinie [1] – im Brüsseler Jargon auch „Rechtsvorschrift über Umsturzschutzvorrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern“– ist ein Paradebeispiel für die Durchsetzung nationalstaatlicher Interessen. Der Impuls für die Richtlinie ging von Deutschland, genauer: vom Freistaat Bayern aus. Nach einem Unfall eines bayerischen Bauers, der von seinem Traktor fiel und der folgenden Weigerung der Versicherung für den Schaden aufzukommen, weil es sich um ein ausländisches Fabrikat handelte, das die deutschen Normen nicht erfüllte, drängte der Freistaat Bayern auf eine EU-weite Regelung. Am Ende des Prozesses stand ein Kommissionsvorschlag, der schlussendlich 1978 im Rat beschlossen wurde.

Vorteile von EU-weiten Regelungen

Die Herkunft einer Richtlinie sagt noch wenig über Sinn oder Unsinn derselben aus. Welche Vorteile gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Natur bringen EU-weite Regelungen mit sich? Europäische Normungen, Standards und Richtlinien machen den gemeinsamen Binnenmarkt überhaupt erst möglich. Erstens, sorgen sie dafür, dass ein Mindestmaß von Qualität eingehalten wird. Zweitens, bringen sie Transparenz in den Markt und fördern so den Außenhandel der EU-Mitgliedsländer. War es früher noch möglich, dass die Einfuhr von Waren verboten wurde, weil sie nationalen Bestimmungen nicht entsprach, so ist dies heute nicht mehr möglich wenn Produkte im Einklang mit europäischen Regelungen produziert wurden. Zudem wird der Import von ausländischen Waren durch die Transparenz erleichtert, weil sich ausländische Produzenten besser auf die Marktbedingungen einstellen können. Letztens führen europäische Regelungen zu einer schnelleren Verbreitung von Innovationen und Technologie, da sich Unternehmen schneller an neue Entwicklungen anpassen können und sich nicht erst Durchblick in einem Wirrwarr von 27 unterschiedlichen Regulierungen verschaffen müssen. Insgesamt ergibt sich ein großer gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Nutzen für die EU-Staaten.

Der letzte Einwand, die vielen Richtlinien seien quasi eine Selbstbeschäftigungsmaßnahme des riesigen und stetig wachsenden Beamtenapparats der EU, lässt sich mit einem Blick auf die Verwaltungen in EU-Ländern schnell entkräften. Insgesamt zählt die Europäische Kommission 32 949 Mitarbeiter, die auf ihre Dienststellen in und außerhalb Brüssels verteilt sind. Schaut man sich zum Vergleich die Stadtverwaltung Münchens an, die 34 301 Mitarbeiter stark ist, dann erscheinen die über 30 000 Mitarbeiter der Kommission nicht mehr so viel, immerhin muss ja ein ganzer Kontinent verwaltet werden! Außerdem plant die Kommission eine Reduzierung des Personals um 5% bis 2018.

Anmerkungen

[1Für einen detaillierten Überblick siehe: http://cms.euro-info.net/received/_3915_Traktoren.pdf

Ihr Kommentar
  • Am 24. August 2011 um 13:55, von  Stéphane Als Antwort Der Brüsseler Bürokratiedschungel und Regulierungswahn

    Genau! Dabei muss auch nicht vergessen werden, dass diese EU-Normen andere ersetezen, nämlich 27 nationalen Normen, die genau so kompliziert sind. (Normen sind an sich nicht einfach, das wissen wir alle)

    Von daher ist die Produktion von EU-Regelungen und Normen in der Tat eine Vereinfachung!

  • Am 24. August 2011 um 15:27, von  Niklas Als Antwort Der Brüsseler Bürokratiedschungel und Regulierungswahn

    Ich widerspreche zum Teil. Der Vergleich mit Stadtverwaltung ist insofern nicht ganz griffig, als dass hier eben die klassische Durchführungsverwaltung angesiedelt ist, was bei der Kommission eben nicht der Fall ist. Zu wenig Mitarbeiter hat die Kommission aber wohl etwa im Wettbewerbsrecht. Dass mit den Interessenverbänden stimmt, allerdings ist zu fragen, ob die Kommission immer darauf hören muss. Nicht jede Harmonisierung hat einen volkswirtschaftlichen Nutzen, wenn man die Umsetzungskosten etc. mit einbezieht. Da vertraut man mir hier zu sehr auf die Effizienz hoheitlicher Steuerung. Das Vorurteil hat auch einen wahren Kern, den wir nicht außer Acht lassen sollten.

  • Am 24. August 2011 um 17:37, von  Stéphane Als Antwort Der Brüsseler Bürokratiedschungel und Regulierungswahn

    „Nicht jede Harmonisierung hat einen volkswirtschaftlichen Nutzen, wenn man die Umsetzungskosten etc. mit einbezieht.“ das ist absolut richtig, was ich meinte, sind die Regelungen wie die Traktorsitzrichtline. Und die Tatsache, dass die von der Kommission selbst und nicht von einer klassischen Durchführungsverwaltung gemacht werden, könnten wir als demokratischer Vorteil der EU betrachten, oder? Denn selbst die kompliziersten Normen müssen heute vom EP ratifiziert werden.

  • Am 24. August 2011 um 23:06, von  Aymeric L Als Antwort Der Brüsseler Bürokratiedschungel und Regulierungswahn

    Ich widerspreche auch! Das Initiativrecht der Kommission ist nur formal deswegen, weil die Kommission es so will!

    Vergessen Sie nicht:

     Erstens, dass jeder Vorschlag der Kommission klar bestimmt und begrenzt, was die Institutionen verhandeln können. Dazu kann der Ministerrat nur mit Zustimmung der Kommission einen Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit ändern, und das Parlament seine änderungsvorträge in der zweiten Lesung nur dann durchsetzen, wenn es eine absolute Mehrheit gibt. Und die Kommission kann immer ihre Initiative zurücknehmen, wenn ihr die Debatte nicht gefällt. Solche Sonderrechte für den Exekutiven existieren in keinem anderen politischen System.

     Zweitens, dass nur 18% aller EU-Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen, vom Rat (und ev. vom Parlament) auf Vorschlag der Kommission angenommen werden. Der Rest, also 82%, sind Regeln, die von der Kommission selbst angenommen werden. Wie im Fall der Glühbirnen, der Bananen oder der schwäbischen Maultaschen. Nur 60% davon werden „unter der Aufsicht“ von Ausschüssen (die sogenannten Komitologie-Ausschüsse), die aus nationalen Beamten bestehen, von der Kommission verabschieden. Eigentlich scheint der Effekt dieser Kontrolle sehr begrenzt zu sein (http://igitur-archive.library.uu.nl/dissertations/2010-0204-200144/brandsma.pdf) Die anderen 40% Regeln veraschiedet die Kommission eigenständig.

    So war die Lage vor Lissabon:

    Von 2004 bis 2008 wurden 13 456 Akten von der EU verabschieden:
     3,3% durch das Mitentscheidungsverfahren
     14,6% vom Rat allein (auf Vorschlag der Kommission)
     82% von der Kommission * 60,5% mit der Kontrolle von Komitologie-Ausschüssen * 39,5% ohne Quelle: Backstage Europe, G. J. Brandsma

    Die Tatsache, dass die Kommission dieses riesige Initiativrecht und ihre exekutive Macht aufgibt und akzeptiert, dass allerlei Interessen in EU-Regeln verwandelt werden, sollte uns nicht blind machen: Die Kommission ist verantwortlich für ihre Politik, wir müssen sie zur Rechenschaft für ihre Initiativen ziehen. Behaupten, dass sie trotz aller ihrer Vorrechte keinen Einfluss auf EU-Normen hat, ist die beste Weise, für ihre Abschaffung zu werben.

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