Freiheit, das ewige Utopia

, von  Christoph Sebald

Freiheit, das ewige Utopia
Ist Freiheit in Europa eine Utopie? Bestimmte Rechte vorbehalten von wan fauzan

Europa und die rechtliche Verankerung der Freiheit

Der gemeinsame Binnenmarkt, vielleicht die gewichtigste Errungenschaft der EU, ist durch die vier „Grundfreiheiten“ gekennzeichnet. Diese sind namentlich der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Aus einer ökonomischen Sicht dienen diese, auch „Marktfreiheiten“ genannten, „Grundfreiheiten“ der optimalen Verteilung von (ökonomischen) Ressourcen. Von Anfang an hat der europäische Gedanke aber über eine rein ökonomische Betrachtung hinausgeführt. Unionsbürgerschaft und allgemeine Freizügigkeit des Art. 21 AEU-Vertrag koppeln die Mobilität des Unionsbürgers von seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ab.

„Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (…) frei zu bewegen und aufzuhalten.“ (Art. 21, Abs. 1 AEUV)

Über die Natur der Freiheit

Zwei Eigenschaften charakterisieren die Freiheit. Freiheit ist zum einen die Summe aller Freiheiten, wobei Freiheiten auf ihre Träger, die Menschen, verteilt sind. Zum anderen ist Freiheit immer ein Nullsummenspiel entgegengesetzter Freiheiten. Zu jeder Zeit hat die Menschheit die selbe Freiheit genossen, einzig ihre Verteilung zwischen den Menschen variierte mit den politischen Systemen. Die schlimmste Tyrannei und Unterdrückung auf der einen Seite, hatte eine exzessive Freiheit auf der anderen Seite stets zur Folge. Dennoch würden wir eine Diktatur kaum als frei bezeichnen.

Da die Freiheit in ihrer Quantität stabil ist, muss man einen qualitativen Maßstab anlegen, will man die Diktatur von einer freien Gesellschaft unterscheiden. Es ist dies das große Verdienst liberaler Theoretiker den universellen Anspruch aller Menschen auf Freiheit und Demokratie postuliert zu haben. Im Eigentlichen meint Freiheit in diesem Sinne, die gleichmäßige Verteilung von Freiheiten zwischen den Menschen. Je gleicher die Freiheiten verteilt sind, desto freier ist die Gesellschaft an sich – das belegt recht eindrücklich das Gegenbeispiel der Diktatur.

Die Wichtigkeit des tatsächlichen Zugangs

Damit ein Anspruch wirksam ausgeübt werden kann ist jedoch nicht nur dessen rechtliche Verankerung ausschlaggebend. Dies will ich an einem Beispiel erläutern. In einem Rechtsstaat hat jeder das Recht, seine Rechte vor unabhängigen Gerichten geltend zu machen. Dieses Recht ist jedoch dann hinfällig, wenn die Möglichkeit eines Prozesses an derart hohe ökonomische Hürden geknüpft wird, dass es vor allem mittellosen Bürgern nicht möglich ist, ihre Rechte tatsächlich geltend zu machen. In Deutschland wird durch eine Prozesskostenhilfe auch Mittellosen der Rechtsweg ermöglicht. Neben den juristischen werden also auch die ökonomischen Voraussetzungen für alle Menschen bereitgestellt.

Keine Freiheit in Europa

Offensichtlich sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Freiheit gegeben, hinsichtlich der materiellen Bedingung kann dies jedoch durchaus bezweifelt werden. Eine Reise mit der Bahn, sagen wir, von Berlin nach München, kostet satte 121 € Normalpreis pro Person. Das billigste Interrailticket 175 €. Ein Flug von Berlin nach Warschau und zurück 74€, zumindest falls man vier Monate im Voraus bucht. Klar, so teuer ist das für uns als Mitteleuropäer nicht, doch spitzen wir ruhig einmal zu, um die Problematik hervorzuheben. Der durchschnittliche Arbeitslohn in Rumänien und Bulgarien liegt zwischen 300-400 €. Zwar sind die Lebenshaltungskosten dort geringer, doch nicht in dem Maß, wie die Einkommen unter den durchschnittlichen mitteleuropäischen Einkommen liegen. Ein Interrailticket schlägt mit absurder Höhe, nämlich der Hälfte des Monatslohnes, völlig unverhältnismäßig zu Buche.

Doch man muss den Blick noch nicht einmal nach Südosteuropa schweifen lassen. In Deutschland beträgt die Grundsicherung 374 € im Monat, in einigen EU Staaten wie Italien, Dänemark oder Griechenland wird sogar ganz auf Sozialhilfen verzichtet. Fasst man diese ökonomischen Gegebenheiten ins Auge, so kann man sich ernsthaft fragen, ob die Mobilität des Unionsbürgers hier nicht, gewissermaßen durch das Hintertürchen, doch wieder an eine ökonomische Tätigkeit gebunden ist.

Eine Frage der Freiheit

Hier kommen die Eigenschaften der Freiheit zum Tragen. Während Zentral- und Westeuropäer aufgrund ihrer höheren Einkommen in größerem Maße das Recht auf Mobilität nutzen können, sehen sich insbesondere Bürger süd- und osteuropäischer EU Mitgliedstaaten an der Ausübung ihres Rechts gehindert. Die Freiheit wird mithin zu einander entgegengesetzten Freiheiten, wobei die Einen, indem Freiheit an materielle Voraussetzungen geknüpft ist, auf Kosten der Anderen frei sind und das aufgrund der ungleichen finanziellen Möglichkeiten. Da die Angleichung der Lebensstandards innerhalb der EU in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist, braucht es kreative Lösungen, um die Ausübung der Reisefreiheit allen EU Bürgern in gleichem Maße zu ermöglichen. Dies ist wichtig, weil nur dadurch die Freiheit restlos vom ökonomischen Nutzen gelöst und mithin als positives Recht eines jeden Bürgers verstanden werden kann.

Freiheit – eine Utopie

Zentrale Verkehrsmittel für meine Konzeption der Freiheit sind Bus und Bahn. Sie verfügen verglichen mit dem Luftverkehr über relativ große Kapazitäten und sind gegenüber Autos umweltfreundlicher. Darüber hinaus sind Eisenbahngesellschaften oftmals noch (zumindest in Teilen) in Staatsbesitz. Hier böte sich die Möglichkeit, den Schienenfernverkehr EU-weit völlig über eine progressive Mobilitätsabgabe zu finanzieren, also Bahnfahren für EU-Bürger im Alltag kostenlos zu machen. Als Fahrausweis könnte der Personalausweis dienen. Jetzt werden einige einwenden: aber wird die kostenlose Benutzung der Bahn denn nicht zu Missbrauch der Reisefreiheit führen, indem sie, exzessiv angewendet, das europäische Bahnnetz überlastet? Oder: ist das denn nicht eine massive Wettbewerbsverzerrung insbesondere gegenüber Luftfahrtunternehmen? Richtig! Deshalb plädiere ich dafür, beim Kauf der Tickets ein Gebührensystem einzurichten, das sich prozentual am durchschnittlichen Monatseinkommen abhängig Beschäftigter des Herkunftslandes orientiert. So könnten etwa Interrailtickets und Busreisepässe nach diesem Modell bezahlt werden. Gäbe es dann noch Ermäßigungen für Schüler, Studierende, Rentner und Sozialhilfeempfänger wäre die EU der Freiheit ein ganzes Stück näher gekommen. Bis es soweit ist, bleibt Freiheit vor allem eins – Utopie!

Ihr Kommentar
  • Am 14. März 2012 um 21:33, von  Eva Als Antwort Freiheit, das ewige Utopia

    Ich würde ein bisschen vorsichtiger mit einigen Aussagen umgehen: erstens: wie willst du die Freiheit messen, dass sie gleich verteilt ist? Freiheit ist nicht manifest und daher nicht messbar! zweitens: In Italien gibt es Sozialhilfe, nicht so groß wie in Deutschland und sie ist auch anders organisiert, aber dennoch gibt es die! In Dänemark existiert sie auch, als Beispiel, im Jahr 2006 nahmen in Dänemark 301.422 Personen Sozialhilfe in Anspruch.

  • Am 15. März 2012 um 02:12, von  Christoph Als Antwort Freiheit, das ewige Utopia

    Hallo Eva,

    du hast vollkommen Recht, in Dänemark gibt es Sozialhilfeleistungen, sogar recht hohe, da bin ich schlicht einer Fehlinformation aufgesessen. Der Artikel ist recht kurzfristig entstanden, da hat die Recherche ein wenig darunter gelitten. In Italien gibt es aber keine zentrale Sozialhilfe. In einem Dosier der Deutschen Botschaft in Rom heißt es hierzu: "Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Sozialhilfeleistungen liegt grundsätzlich im Kompetenzbereich der Regionen. Es gibt kein national garantiertes Recht auf Fürsorgeleistungen zur Lebensunterhaltssicherung vor dem 65. Lebensjahr. In bestimmten Regionen (z.B. Toskana,Emilia Romagna) wird die Höhe des Sozialgeldes durch die Kommune festgesetzt. Öffentliche Fürsorgeleistungen weisen daher deutliche Unterschiede je nach regionaler und kommunaler Finanzkraft auf." Es ist davon auszugehen, dass die soziale Grundsicherung, welche keineswegs mit einer Sozialhilfe (im Sinne von Hartz IV) vergleichbar ist, insbesondere im Süden deshalb verschwindend gering sein wird. siehe auch: http://www.zeit.de/2010/39/Sozialhilfe-Frankreich-Grossbritannien-Italien/seite-3 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt-und-hartz-iv/arbeitsmarktpolitik-nicht-nur-der-lohnabstand-ist-entscheidend-1950872.html

    Zur Freiheit: Freiheit ist ein absoluter Wert, nämlich immer die Gesamtheit aller Freiheiten und also 1 oder 100% oder wie auch immer man will. Alle Freiheiten sind Bruchteile der einen Freiheit, die zu jeder Zeit in gleichem Maß existiert und sich auf einen bestimmten gesellschaftlichen Rahmen beziehen kann. So ist etwa die Freiheit in Deutschland = 1 und das zu jedem Zeitpunkt. Ebenso ist die Freiheit in Europa, aber auch jedem anderen Land, Kontinent, etc. der Welt = 1. Jeder Träger von Freiheiten besitzt nun einen Bruchteil dieser Freiheit. In einer Demokratie sind diese Bruchteile im Idealfall gleichmäßig verteilt, in Diktaturen ist die Verteilung hingegen enorm ungleichmäßig. Trotzdem ist in einer Diktatur die Freiheit, zumindest in diesem Sinne, in Summe die gleiche wie in einer Demokratie, nämlich 1. Reisefreiheit oder Entscheidungsfreiheit sind hierbei nur zwei Freiheiten von vielen, die am Ende nur Teil der Freiheit an sich sind. Ich hoffe, das hier verwendete Konzept von Freiheit ist durch die Erläuterung etwas klarer geworden.

    Grüße, Christoph

  • Am 17. März 2012 um 13:20, von  Matthias Als Antwort Freiheit, das ewige Utopia

    Freiheit als Nullsummenspiel? Ich denke: Je freier der eine ist, desto freier ist auch der andere.

  • Am 21. März 2012 um 23:03, von  Julian Als Antwort Freiheit, das ewige Utopia

    Christoph, ich glaube, du hast ein fundamental falsches Verständnis von Freiheit. Denn, so sagt schon Rousseau, „Freiheit liegt nicht darin, dass man tun kann, was man will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“ Unter Berufung auf ungleiche Besitzverhältnisse, und das Faktum, dass dadurch die Bewegungsfreiheit in Europa eingeschränkt würde, triffst du nicht die Freiheit. Mit dem gleichen Argumentationsstrang könntest du unter Berufung auf das Primat der Freiheit vor der Geografie die Einebnung der Alpen als Hindernis für die Bewegungsfreiheit fordern. ;)

  • Am 22. März 2012 um 12:03, von  Daniel Als Antwort Freiheit, das ewige Utopia

    Hallo Christoph, dein Freiheitsverständnis halte ich für viel zu kurz gegriffen. Wenn es nur eine bestimmte absolute „Menge“ an Freiheit gäbe, die auf alle Menschen aufgeteilt ist, würde das ja bedeuten, dass die durchschnittliche Freiheit pro Mensch umso geringer ist, desto mehr Menschen es gibt. Daraus folgt auch, dass wenn es nur einen einzigen Menschen auf der Welt gäbe, dieser ein gigantisches Maß an Freiheit hätte. Das halte ich aber für einen Trugschluss, denn viele Freiheiten, die wir genießen, sind überhaupt erst im Zusammenwirken mit anderen denkbar. Dieser eine gigantisch freie Mensch hätte nicht die Freiheit, sich ein Theaterstück anzusehen, die Freiheit mit der Eisenbahn ein anderes Land zu besuchen usw. usf., denn alle diese Möglichkeiten bestehen nur, weil es so viele andere Menschen gibt, die gemeinsam Freiheiten für viele Menschen schaffen. Längst nicht alle Freiheiten sind direkt an begrenzte Ressourcen geknüpft. Wenn ein Mensch eine gute Idee hat, nimmt er damit keinem anderen Menschen eine Idee weg.

  • Am 23. März 2012 um 22:50, von  Christoph Als Antwort Freiheit, das ewige Utopia

    Lieber Matthias, lieber Julian, lieber Daniel,

    vielen Dank für eure Kommentare und entschuldigt bitte, dass ich mit meiner Antwort so lange auf mich habe warten lassen. Ich behaupte weder, dass mein Modell die einzige Weise ist, Freiheit zu beschreiben, noch, dass dieses Modell in jeder Situation passend ist – ich denke kein Begriff der Freiheit kann dies leisten, es handelt sich mithin also um ein Modell der Freiheit, das ich gerade in Hinblick auf das vorliegende Beispiel, nach wie vor für gar nicht so unpassend halte. Ich will eure Kommentare der Reihe nach beantworten und hoffe auf eine anregende Diskussion, die das ausgesprochene Ziel dieses bewusst kontroversen Artikels war. Daniel, du schreibst, dass der einzelne Mensch viele „Freiheiten“ die wir heute genießen (etwa Theater oder die Eisenbahn), gar nicht in Anspruch nehmen kann. Das hat mit seiner Freiheit aber gar nichts zu tun, denn er hätte sehr wohl die Freiheit diese zu nutzen, es fehlt ihm im Eigentlichen an der Möglichkeit. Also handelt es sich hier überhaupt nicht um eine Frage der Freiheit. Die Menschen schaffen auch keine Freiheiten, sondern technologische Voraussetzungen, Möglichkeiten, deren Inanspruchnahme eine freie Entscheidung sein kann. Richtig ist jedoch, dass nicht alle Freiheiten an begrenzte Ressourcen gebunden sind, es also nicht immer so ist, dass sich Freiheiten entgegengesetzt sein müssen – das bestreite ich nicht – im beschriebenen Fall verhält es sich aber so. Auch wenn ich es in meinem Modell – durchaus auch dem begrenzten Rahmen geschuldet – nicht explizit erwähne, so wird eigentlich schon deutlich, dass dieses Konzept vor allem Entscheidungs- und Nutzungsfreiheiten skizziert und also auf den Fall der Reisefreiheit zugeschnitten ist. Julian, du argumentierst, wenn ich dich richtig verstanden habe, dass es natürliche Grenzen der Bewegungsfreiheit gibt, von welchen man nicht behaupten könne, sie schränken die Bewegungsfreiheit des Einzelnen ein und führst aus, dass die Besitzverhältnisse in eine ganz ähnliche Kategorie fallen. Das erstaunt mich, da ich ehrlich gesagt die Besitzverhältnisse für ein weit weniger natürliches Phänomen halte, als die Alpen. Während die Alpen ein materieller Fakt sind, sind Besitzverhältnisse sozialen Prozessen geschuldet und es lässt sich hier keine Analogie ziehen. Schlüssiger ist eine andere Analogie, welche ich bereits im Artikel gezogen habe, nämlich die zum Rechtsstaat. Der Rechtsstaat ist kein universeller Rechtsstaat im eigentlichen Sinne, wenn er an ökonomische Voraussetzungen oder Hürden geknüpft ist und ebenso ist die europäische Reisefreiheit keine europäische Reisefreiheit, wenn Bürger aus ökonomischen Gründen an ihrer Ausübung gehindert werden. Zugegeben, das Beispiel des Rechtsstaats ist nicht Deckungsgleich und das deswegen, weil eine ökonomische Hürde hier einen Ausschluss vom Rechtsstaat zur Folge hat, während bei der europäischen Reisefreiheit eine sehr begrenzte Ausübung in den allermeisten Fällen durchaus möglich sein sollte – aber eine Analogie erkenne ich hier schon. Rousseau kann ich an dieser Stelle nur zum Teil zustimmen. Er hat recht, Freiheit ist, nicht tun müssen, was man nicht tun will. Es gibt aber keinen Grund anzunehmen, zumindest ist mir keiner bekannt, weshalb die Freiheit zu handeln keine Freiheit darstellen sollte. Der Freiheit eine rein passive Natur zuzuschreiben, scheint mir nicht zutreffend. Kant schreibt, dass das Recht die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit miteinander vereinigt. Der Begriff Willkür ist in meinen Augen aber eine Spitzfindigkeit, welche eine moralische Grenze zwischen der Freiheit zu tun und zu lassen, was man will und einer rechtlich geregelten Handlungsfreiheit zieht, die allerdings rein normativer Natur ist und im Eigentlichen den Unterschied zwischen maximaler Handlungsfreiheit, bei gleichzeitiger maximaler Unsicherheit und eingeschränkter Handlungsfreiheit, bei hoher Sicherheit meint. Auch Kant nimmt also an, dass Handlungsfreiheiten einander entgegengesetzt sind. Matthias, du schreibst, dass der eine je freier ist, desto freier der andere ist. Das trifft in meinen Augen nicht zu. Freiheit heißt eben auch, frei sein zu handeln. Der Rechtsstaat und seine Sanktionsmechanismen schränken diese Freiheit zum Ziele einer Besitz- und Handlungssicherheit ein. Auch weise ich an dieser Stelle auf das Prinzip von Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung hin, dessen ganz fundamentaler Sinn es ist, die Entscheidungsfreiheiten der diversen Gewalten und ihrer Träger zu beschränken und einander entgegen zu setzen.

    Grüße, Chris

  • Am 24. März 2012 um 14:07, von  Daniel Als Antwort Freiheit, das ewige Utopia

    Hallo Christoph, danke für deine Antwort. Wenn du Freiheit losgelöst von der praktischen Möglichkeit ihrer Anwendung verstehen möchtest, kannst du sie in meinen Augen nicht sinnvoll als teilbar definieren, denn theoretisch kann jeder Mensch alles tun, unabhängig davon ob und welche anderen Menschen oder staatlichen Institutionen dem in der Praxis entgegenstehen. Wenn du schreibst, dass die Verteilung der Freiheit sich mit den politischen Systemen unterscheidet, kann sich dies nur auf die Praxis beziehen. Gerade dein Problem mit der Reisefreiheit so wie du es stellst, taucht ja nur deshalb auf, weil in der Praxis nicht genug kostengünstige Reisemöglichkeiten für alle zur Verfügung stehen. Die theoretische Reisefreiheit steht aber ungeteilt allen zur Verfügung. Wenn du aber auf der Ebene der Praxis argumentierst, musst du wiederum zugestehen, dass das Nutzen der Reisefreiheit durch die anderen Menschen nicht nur eingeschränkt wird (etwa weil sie auch knappes Benzin verbrauchen), sondern auch ausgedehnt wird, etwa weil nur viele Menschen gemeinsam eine Verkehrsinfrastruktur bereitstellen können.

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