„Den Geist der Spitzenkandidaten bekommt man nicht mehr in die Flasche zurück“

, von  Manuel Müller | EurActiv.de

„Den Geist der Spitzenkandidaten bekommt man nicht mehr in die Flasche zurück“
Rainer Wieland ist EVP-Abgeordneter im Europäischen Parlament, gleichzeitig Vizepräsident des Hauses und Mitgied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen. © Connect Euranet / Flickr / CC BY-SA 2.0-Lizenz

Rainer Wieland (CDU/EVP), Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Vorsitzender der Europa-Union Deutschland, spricht im Interview mit EurActiv.de über die Spitzenkandidaten zur Europawahl und die mutmaßliche Absicht der Regierungschefs, diese Praxis zu beenden.

EurActiv: Offenbar sehen mehrere nationale Regierungen keine Notwendigkeit, ein einheitliches Europawahlrecht zu schaffen. In dem Non-Paper der Ratspräsidentschaft wird stattdessen auf unterschiedliche nationale Wahlrechtstraditionen verwiesen, die es zu respektieren gelte. Bringt ein einheitliches Europawahlrecht tatsächlich keinen demokratischen Mehrwert?

Rainer Wieland: Ich glaube schon, dass es da einen europäischen und einen demokratischen Mehrwert gibt. Zum Beispiel profitiert die europäische Demokratie langfristig durchaus davon, wenn die Abgeordneten eine gewisse Mindest-Unabhängigkeit haben. Wenn man sich ansieht, dass zurzeit in manchen Ländern die Wahlliste allein vom Parteivorsitzenden aufgestellt wird, dann wird da doch eine gewisse Abhängigkeit deutlich. Und ich denke, dass wir die so klein wie möglich halten müssen.

Und das muss auf europäischer Ebene geregelt werden und kann nicht den Mitgliedstaaten überlassen bleiben?

Ja. Zum Beispiel soll es eine einheitliche Mindestfrist von zwölf Wochen vor dem Wahltag geben, um die Wahllisten aufzustellen – es kann nicht sein, dass das in einigen Ländern erst zehn Tage vorher passiert. Wenn man Wahlkampf machen will, dann muss der Wähler auch wissen, wer zur Wahl steht. Und noch einmal: Wenn man wie wir im Europäischen Parlament vom freien Mandat ausgeht, dann müssen Abhängigkeitsfaktoren so klein wie möglich gemacht werden. Vor einigen Jahren ging hier noch das Gerücht – oder mehr als nur ein Gerücht – um, dass es in einem Land Voraussetzung für die Kandidatur sei, ein Blanko-Rücktrittsschreiben im Safe des Parteivorsitzenden zu hinterlegen. Es muss klar sein: Solche Dinge gehen nicht.

Besonders groß ist der Widerstand der Regierungen gegen die Idee, das Spitzenkandidaten-Verfahren im Direktwahlakt zu verankern. Werden die Fernsehdebatten, die wir 2014 zwischen Jean-Claude Juncker und Martin Schulz gesehen haben, ein einmaliges Experiment bleiben?

Ich persönlich war auch kein Freund davon, dass wir das in die Reform reinschreiben. Ich glaube, dass es weder möglich noch wünschenswert wäre, hinter die Figur des Spitzenkandidaten wieder zurückzugehen. Aber das bedeutet nicht, dass das in einem Gesetzestext stehen müsste. Frau Merkel oder Herrn Gabriel finden sie ja auch nicht im Gesetz, trotzdem haben wir in Deutschland Kanzlerkandidaten.

Und Sie gehen davon aus, dass auch ohne eine Verankerung im Direktwahlakt die europäischen Parteien – also zum Beispiel Ihre Partei, die Europäische Volkspartei – 2019 wieder einen Spitzenkandidaten nominieren werden?

Ich kenne in der CDU Leute, die da skeptisch sind. Aber nach meiner Einschätzung würde sich die Mehrheit der Delegierten auf einem Bundesparteitag weiterhin dafür aussprechen. Und wenn ein paar kleinere Parteien vorangehen und weiter an der Spitzenkandidatur festhalten, dann wird dadurch noch ein zusätzlicher politischer Druck auf die Großen entstehen. Also: Diejenigen, die die Spitzenkandidaten als einen unguten Geist ansehen, die bekommen diesen Geist jedenfalls nicht mehr in die Flasche zurück.

Hintergrund

Im November 2015 hat das EU-Parlament eine Reform des Europawahlrechts vorgeschlagen. Dadurch sollen auch einige Regeln – zum Beispiel die Fristen bei der Aufstellung der Wahllisten oder die Öffnungszeiten der Wahllokale – europaweit vereinheitlicht werden.

Zudem möchte das Parlament auch das „Spitzenkandidaten-Verfahren“ im Direktwahlakt verankern, nach dem die europäischen Parteien schon vor der Wahl Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten aufstellen. In der Praxis wurde dieses Verfahren schon bei der Europawahl 2014 angewandt.

Im nächsten Schritt müssen nun die nationalen Regierungen im EU-Ministerrat über die Vorschläge des Parlaments entscheiden. Ein Non-Paper der niederländischen Ratspräsidentschaft, das in der vergangenen Woche bekannt wurde, lässt allerdings grundsätzliche Zweifel der Regierungen über wichtige Fragen der Wahlrechtsreform erkennen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Medienpartner EurActiv.de.

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