Um der geringen Beschäftigung entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission im Sommer 2013 die Jugendgarantie eingeführt, ein Instrument, dass jedem unter 25-Jährigen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss einer Ausbildung, sei es nun Schule, Studium oder eine Lehre, oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, einen Job, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum garantieren soll.
Dieses Ziel klingt recht allgemein formuliert und die Umsetzung schwierig. In einer kürzlich veröffentlichten Analyse zieht der Europäische Rechnungshof über den bisherigen Erfolg der Jugendgarantie eine gemischte Bilanz. Denn obwohl auch innerhalb der Mitgliedsstaaten der „best-practice“ Austausch gefördert wird und für Maßnahmen im Zeitraum 2014-2020 12,7 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung stehen, ist der bürokratische Aufwand zum Abgreifen der Mittel hoch und Gelder bleiben, statt in Workshops, Beratungszentren oder Existenzgründungen zu fließen, ungenutzt. Auch müssen die Staaten für strukturelle Reformen eigene Gelder aufwenden. Der Kommission fehlt es an Daten, um die bisherige Effektivität der Garantie zu messen und den zukünftigen finanziellen Bedarf berechnen zu können und es fehlen qualitative Standards für die geförderten Praktikums- und Ausbildungsstellen. Praktisch gesehen impliziert die Jugendgarantie weitreichende Maßnahmen wie eine Reform der Arbeitsplatzvermittlung, die die jungen Bewerber erreicht und unterstützt, ein nachhaltiges Ausbildungssystem oder eine Qualitätskontrolle der Beschäftigungsangebote. Denn eine Stelle soll nicht nur garantiert werden, sondern laut Kommission auch „qualitativ hochwertig“ sein.
Die Jugendgarantie wirkt wie eine gut gemeinte, aber wenig praktisch gedachte Idee. Sie versucht strukturelle Reformen anzustoßen, aber an der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hadert es auf nationaler Ebene erheblich. Noch konnten kaum Positivbeispiele für die Wirksamkeit verzeichnet werden. Die Jugendgarantie kann lediglich die Symptome der Krise bekämpfen. Die Staaten entscheiden letztendlich, wem sie auf dem Arbeitsmarkt die Priorität einräumen.
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