Kampf gegen die Korruption – Neue Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf

, von  Benedikt Gremminger

Kampf gegen die Korruption – Neue Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf
Der Missbrauch von EU-Mitteln ist ein Problem, das die EU bisher nur schwierig selbst bekämpfen konnte. Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft unter Leitung von Laura Kövesi soll sich das ändern. Bild: Kiwiev | Wikipedia | CC-Lizenz

Zum 1. Juni 2021 hat die neue Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA), geführt von der rumänischen Juristin Laura Kövesi, ihre Arbeit aufgenommen. Mit großen Fanfaren angekündigt, soll die EuStA dafür sorgen, dass der Missbrauch von EU-Geldern unterbunden werden. Wie soll die neue Behörde arbeiten? Wer ist die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi? Und kann die EU-Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und effektiv agieren? Eine erste Analyse.

Welche Rolle hat die Europäische Staatsanwaltschaft?

Verbrechensbekämpfung ist in der EU traditionellerweise Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Aber da auch Verbrechen keinen Halt vor nationalen Grenzen machen, hat die EU seit dem Vertrag von Lissabon (2009) ihre Zusammenarbeit in strafrechtlichen Ermittlungen intensiviert. Die neue Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor‘s Office (EPPO)) stellt dabei nun den nächsten Schritt dar. Das in Luxemburg angesiedelte Amt soll seit dem 1. Juni 2021 als unabhängige Behörde Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU aufklären.

Die EuStA ist – anders als ihr Name vielleicht verspricht – keine übergeordnete zentrale europäische Strafverfolgungsbehörde. Ihre Aufgabe ist eng auf die Bekämpfung von Verbrechen zum Nachteil des EU-Haushalts begrenzt. Sie soll also verhindern, dass EU-Gelder, die über verschiedene Strukturfonds, Kredite oder Zuschüsse in die Mitgliedsstaaten fließen, nicht Korruption oder Veruntreuung zum Opfer fallen. Nach aktuellen Zahlen werden nämlich jedes Jahr etwa 460 Millionen Euro an EU-Geldern missbraucht. Generalstaatsanwältin Laura Kövesi vermutet sogar eine weitaus höhere Dunkelziffer.

Wie funktioniert die neue Behörde?

Die EuStA setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen einer koordinierenden und überwachenden Zentrale in Luxemburg und zum anderen aus 140 delegierten europäischen Staatsanwält*innen, die in den jeweiligen Mitgliedsstaaten die Ermittlungen durchführen und gegebenenfalls die Fälle vor nationalen Gerichten zur Anklage bringen.

Dies stellt auch das große Novum der neuen Staatsanwaltschaft dar: Zum ersten Mal erhält eine europäische Behörde die Möglichkeit, Straftaten gegen EU-Finanzinteressen unabhängig von nationalen Staatsanwaltschaften zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Daneben kann die neue EuStA auch bestehende Verfahren von nationalen Behörden an sich ziehen, um effektiv auf europäischer Ebene gegen solche Finanzverbrechen vorgehen zu können.

Dabei kann jede*r EU-Bürger*in bei den delegierten Staatsanwält*innen Anzeige wegen eines Verbrechens gegen die europäischen Finanzinteressen erstatten, welche dann von diesen geprüft und gegebenenfalls vor nationalen Gerichten zur Anklage gebracht werden. Pro Jahr werden etwa 3000 solche Verfahren erwartet.

Wer ist die Europäische Generalstaatsanwältin Kövesi?

An der Spitze der neuen EU-Staatsanwaltschaft steht die 48-jährige Generalstaatsanwältin Laura Kövesi. Die promovierte Juristin hatte sich in Rumänien als Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde einen Ruf als hartnäckige Korruptionsbekämpferin erarbeitet, die auch vor den politischen Schwergewichten in ihrer Heimat nicht Halt machte. Kövesi geriet dabei in Konflikt mit der regierenden sozialdemokratischen Partei (PSD) und wurde letzten Endes im Juli 2018 entlassen – eine Entscheidung, die später sowohl von rumänischen Gerichten als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für unrechtmäßig erklärt wurde. Gerade diese Bereitschaft, auch gegen die eigene Regierung hartnäckig durchzugreifen, überzeugte die EU-Mitgliedsstaaten, sie als neue Generalstaatsanwältin gegen den Widerstand ihres Heimatlands im Rat der Europäischen Union durchzusetzen.

Kövesi selbst, die Korruption als schwerwiegende Bedrohung für demokratische Gesellschaften sieht, gibt sich bei ihrem Amtsantritt kämpferisch und entschlossen, mit ihrem Amt das Vertrauen der Bürger in die Union zu stärken.

Ist die EuStA unabhängig?

Trotz des starken Signals durch die Ernennung von Laura Kövesi bestehen weiterhin Zweifel an der Unabhängigkeit der neuen Staatsanwaltschaft. Kritisch beäugt wird insbesondere die Ernennung der delegierten Staatsanwält*innen, welche jeweils durch die nationalen Regierungen erfolgt. In Slowenien verzögerte sich sogar die Ernennung, weil Ministerpräsident Janez Janša die Nominierung zweier Staatsanwälte verhinderte. Mutmaßlich auch deswegen, weil sie an Ermittlungen gegen ihn beteiligt waren. Der Vorfall eskalierte gar zur Regierungskrise und führte zum Rücktritt von Sloweniens Justizministerin Lilijana Kozlovic.

Nicht nur in Slowenien, sondern auch in Portugal wurden Zweifel wegen Einflussnahme bei den Nominierungen der EU-Staatsanwält*innen laut. Wie diese Staatsanwält*innen dann trotzdem unparteiisch gegen Korruption in den sie ernennenden Regierungen vorgehen sollen, ist noch unklar. Auch sonst ist die neue Europäische Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung einzelner Verdachtsfälle stark auf die Kooperation mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden angewiesen, welche nicht immer ein Interesse an dieser Kooperation haben werden.

Wie effektiv die EuStA tatsächlich?

Zumindest auf dem Papier ist die EuStA ein großer Erfolg für den gemeinsamen Kampf gegen Betrug und Korruption auf europäischer Ebene. Als erste supranationale Staatsanwaltschaft kann sie eigenständig Ermittlungen anstellen und Anklage erheben. Sie ist damit gleichzeitig ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden gemeinsamen Verbrechensbekämpfung in der Union.

Es bleibt allerdings offen, ob Kövesi und ihre Staatsanwält*innen diese Aufgabe auch erfüllen können. Neben den Zweifeln an der Unabhängigkeit der delegierten Staatsanwält*innen, ist zudem nicht sicher, ob das jährliche Budget von 37,5 Mio. Euro ausreicht, um die EuStA angemessen auszustatten. Nach Einschätzungen des luxemburgischen Europäischen Staatsanwalts Gabrial Seixas wäre ein Budget von 55 Millionen Euro notwendig, um sicherzustellen, dass der EU-Staatsanwaltschaft ausreichend Personal und die technische Unterstützung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stände. Angesichts der zu erwartenden steigenden Zahl an Fällen sei eine Erhöhung des Budgets dringend nötig, so auch Generalstaatsanwältin Kövesi.

Ein weiterer Makel liegt in der fehlenden Integration von 5 EU-Staaten in die neue gemeinsame Staatsanwaltschaft. Irland, Dänemark, Polen, Schweden und Ungarn sind nicht Teil der europäischen Strafverfolgungsbehörde. Schwedens Ministerpräsident Stefan Löfven teilte zwar 2019 mit, sein Land nun doch an die EuStA anzudocken. Die restlichen 4 Mitgliedsstaaten nehmen hingegen aufgrund verschiedener Opt-Out-Klauseln dauerhaft nicht am Programm teil. Vor allem die Nicht-Teilnahme Ungarns und Polens, die sich auf die Gefahr einer Erosion ihrer staatlichen Souveränität berufen, erscheint bedenklich, da diese beiden Länder momentan Ziel von größeren Korruptionsermittlungen durch das Europäische Amt für Korruptionsbekämpfung (OLAF), als auch durch nationale Behörden sind.

Somit bleibt abzuwarten, ob die neue Europäische Staatsanwaltschaft wirklich den nächsten historischen Schritt der europäischen Integration darstellt oder doch mangels tatsächlicher Durchsetzungskraft hinter diesen Erwartungen als zahnloser Papiertiger zurückbleiben muss.

Als erster Spannungstest wartet die Überprüfung der Verwendung der Mittel im Rahmen des Pandemiebekämpfungsprogramms NextGenerationEU. Bei diesem 750 Milliarden Euro starken Paket, welches an die Mitgliedsstaaten ausgezahlt wird, besteht auch ein erhöhtes Risiko für Korruption und Verschwendung von EU-Mitteln. Dort wird sich zeigen, ob die EuStA trotz der bisherigen Hindernisse effektiv gegen Korruption und Betrug gegen die (finanziellen) Interessen der EU vorgehen kann.

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