Das Europapolitische Lexikon, Teil 2

Lissabon-Vertrag

, von  Gesine Weber

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Lissabon-Vertrag

Im Europapolitischen Lexikon stellen wir Grundbegriffe rund um die EU vor. Teil 2: der Lissabon-Vertrag.

Verträge sind ein wichtiger Bestandteil der europäischen Integration: Sie regeln, wofür die EU zuständig ist und wofür die Mitgliedstaaten, welche Politikbereiche abgedeckt werden und wie die Prozesse ablaufen.

Der aktuell gültige Vertrag ist der Lissabon-Vertrag. Er wurde 2007 verabschiedet und trat im Dezember 2009 in Kraft. Dabei sind aber nicht alle Inhalte im Vertrag neu: Eigentlich handelt es sich um eine umfassende Überarbeitung der alten Verträge. Vieles bleibt bestehen, neue Elemente kommen hinzu und die neueste Version gilt. Deshalb spricht man auch von einer „konsolidierten Version der Verträge“.

Der Vertrag von Lissabon ist in vielerlei Hinsicht ein besonderer Vertrag. Ursprünglich hatten die Mitgliedstaaten geplant, 2005 eine Verfassung für die Europäische Union zu verabschieden - das scheiterte allerdings an Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Das stürzte die EU in eine Krise, weil nach wie vor die Notwendigkeit bestand, die Institutionen neu auszugestalten. Ganz aufgeben wollte man dabei den Ansatz des Verfassungsvertrags nicht. Am Ende von zweijährigen Verhandlungen stand der Lissabon-Vertrag, dem alle Mitgliedstaaten zustimmen konnten. Der Lissabon-Vertrag enthält viele Elemente des Verfassunsgvertrags, beispielsweise die Stärkung des Europäischen Parlaments oder der nationalen Parlamente. Herausgenommen hat man aus dem Vertrag allerdings viele Symbole wie beispielsweise die europäische Hymne. Weil der Lissabon-Vertrag dem Verfassungsvertrag inhaltlich sehr ähnlich ist, wird teilweise argumentiert, dass die EU faktisch eine Verfassung hätte - nur eben unter einem anderen Namen.

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