Max Schrems spricht aus, was viele Facebook-Nutzer stört. Ihm gefällt nicht, dass Facebook die Daten europäischer Nutzer auch in den USA speichert. Whistleblower Edward Snowden hatte 2013 bekannt gemacht, dass die NSA mit dem Spionage Programm PRISM Daten des sozialen Netzwerks abgreift. Bereits 2011 forderte Schrems, dass Facebook alle über ihn gespeicherten Daten herausgibt. Schließlich sendete der Konzern ihm die 1200 Seiten zu, die auch Informationen enthielten, die Schrems eigentlich gelöscht hatte.
„Grundlegende Relevanz für den EU-Datenschutz“
Grundsätzlich ist das Verschicken personenbezogener Daten ins nicht europäische Ausland illegal, wenn dort - wie in den USA - kein vergleichbares Datenschutzniveau besteht. 2000 einigte sich die EU-Kommission jedoch auf eine Richtlinie mit den USA, die es Unternehmen ermöglicht Daten legal in die USA zu übertragen. Firmen, die dem sogenannten Safe Harbor-Abkommen beitreten, verpflichten sich dazu, gewisse Datenschutzrichtlinien zu beachten. Dass das System aber längst keine europäischen Standards sicherstellt, glaubt nicht nur Jurist und Datenschutzexperte Schrems. In Europa steht das Abkommen seit Jahren in der Kritik. 2013 verschickte die Europäische Kommission eine Liste mit 13 Änderungsvorschlägen nach Washington, um nach dem NSA-Skandal wieder für mehr Vertrauen zu sorgen. Die Verhandlungen sich bislang nicht abgeschlossen.
Das EU-Parlament hingegen stimmte für ein komplettes Aussetzen des Abkommens. In Berlin ist man sich hingegen nicht einig, wie und ob man sich zu Safe Harbor und dem aktuellen Verfahren positionieren soll. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) sieht im Verfahren eine „grundlegende Relevanz für den EU-Datenschutz“ und regte daher eine Stellungnahme zum Facebook-Prozess an, wie das Handelsblatt berichtete. Ihr Parteikollege,Innenminister Thomas De Maizière (CDU), setzte sich schlussendlich aber gegen Voßhoff und Justizminister Heiko Maas (SPD) durch und erteilte dem Positionspapier eine Absage. Malte Spitz von den Grünen warf De Maizière im Handelsblatt daraufhin vor „einen starken Datenschutz auf europäischer Ebene“ zu untergraben.
Urteil noch in diesem Jahr
Zunächst wandte sich Schrems an den irischen Datenschutzbeauftragten, da Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat. Mit Verweis auf Safe Harbor erhielt der heute 27-Jährige dort jedoch eine Absage und wendete sich daraufhin an das Höchste Gericht in Irland, das den Fall schließlich an den EuGH weiterleitete. Während die irische Datenschutzbehörde als Facebook freundlich bekannt ist, hat sich der EuGH in letzter Zeit eher verbraucherfreundlich gezeigt. Nach den Entscheiden zur Vorratsdatenspeicherung und dem Recht auf Vergessen, ist ein grundlegendes Urteil nicht unwahrscheinlich. Das Gericht wird seine Entscheidung jedoch erst in ein paar Monaten treffen.
Am 24. März befragte der EuGH Vertreter von Bürgerrechtsorganisationen, die EU- Kommission und das EU-Parlament sowie Schrems Anwälte. Nach der Anhörung zeigte sich Schrems zuversichtlich und twitterte: „Der Richter hat eindeutig erkannt, worum es bei der Safe Habor Problematik geht.“ Bis Ende Juni wird nun der Generalanwalt seine Abschlussanträge einreichen. Mit einem Urteil des EuGH ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Sollte die Datenspeicherung im außereuropäischen Ausland als rechtswidrig erklärt werden, so hätte das auch Auswirkungen auf andere US-Giganten wie Apple, Google oder Yahoo, die dann in sichere Server in Europa investieren müssten. Denkbar wäre auch, dass es zu einer politischen Einigung zwischen der EU und den USA kommt. Laut der EU- Kommission, sollen die Verhandlungen über Änderungen am Safe Habor-Abkommen im Mai abgeschlossen werden. Auch Schrems ist klar, dass Safe Harbor nicht zwangsläufig gestürzt wird. Er wäre auch zufrieden, wenn durch das Urteil so viel Druck ausgeübt werden könne, dass es zu Änderungen im Sinne der Bürger komme, sagte er im Interview mit der Zeit Online.
Europa gegen Facebook
Parallel zum Verfahren vor dem EuGH, wird in Wien über eine Sammelklage des von Schrems gegründeten Vereins Europa vs. Facebook e.V. verhandelt. Bis heute haben sich mehr als 25.000 Facebooknutzer der Klage angeschlossen. Ziel von Europa vs. Facebook ist es, das Datenschutzwidrige Handeln von Facebook zu stoppen. Für bisherige Verstöße werden 500 Euro Schadensersatz pro Person gefordert. Zunächst muss jedoch geklärt werden, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Laut Schrems versucht Facebook die Klage mit dem Argument zu stoppen, dass das österreichische Gericht nicht zuständig sei. Bleibt abzuwarten, ob auch diese Klage vor dem EuGH landet.
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