Zwischen Netzneutralität und Datenschutz: Europas Weg zur digitalen Agenda

, von  T. K.

Zwischen Netzneutralität und Datenschutz: Europas Weg zur digitalen Agenda
Foto: © CLUC: „Internet’s universe“, https://www.flickr.com/photos/35378394@N03/3280622749/. Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Generic: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/

Kommunikation und Partizipation am politischen Willensbildungsprozess haben sich enorm verändert. Der Strukturwandel der Öffentlichkeit scheint an einem neuen Punkt angekommen zu sein, die Digitalisierung und Vernetzung von Menschen unabhängig von Ort oder Zeit eröffnet zumindest theoretisch eine hierarchiefreie Teilnahme am politischen Diskurs. Doch welche Voraussetzung braucht es dafür und wo steht die Europäische Union auf dem Weg zur digitalen Agenda?

Was man derzeit in und zwischen den europäischen Institutionen erlebt, ist ein Wechselspiel zwischen Rückschlägen und Zusicherung von Freiheiten im Netz. So stimmte das Europäische Parlament Mitte März für eine neue Datenschutzrichtline, welche die längst überholte Richtline von 1995 ablösen soll. In Zukunft werden unter anderem Kriterien der Weiterverarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten genauer und restriktiver gehandhabt, der Rechtsschutz für die Betroffenen verbessert und Vergehen mit spürbaren Strafen geahndet. Überraschend kommt dies nicht, gerade die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Snowden haben eine gesellschaftliche Sensibilität für den Themenbereich geschaffen. Doch Netzaktivisten sind trotzdem skeptisch, dass der Ministerrat der neuen Richtlinie zustimmen wird.

Ebenso überraschend und erfreulich lehnte das Europäische Parlament entgegen der Erwartungen der Telekommunikationsbranche Anfang April ein „Zwei-Klassen-Netz“ ab. Die Wirtschaft wollte die Möglichkeit eines privilegierten Zugang zum Internet für zahlungskräftige Kunden. Die Kommission unterstützte diese Forderung in ihrem Entwurf und nahm so den Ausschluss von Menschen an der Digitalisierung hin. Konsequenterweise schränkten die EU-Parlamentarier den Vorrang für diese Premiumdienste ein und knüpften weitere strenge Vorraussetzungen an diese sogenannten „special services“. Dies ist nicht nur ein Sieg gegen aggressiv aggierende Lobbyisten, sondern auch für ein hierachiefreieres Internet.

Ein weiterer Meilenstein war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Anfang April zur Vorratsdatenspeicherung. Die Richter sahen die entsprechende Richtline als ungültig an und stellten hohe Hürden an die Speicherung personenbezogener Daten. Klar ist, der Schutz vor staatlichem Eingriffen ist essentiell. Es scheint, als wäre Europa auf dem Weg zur digitalen Agenda losgelaufen. Dieser umfasst nicht nur den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsleitungen und den freien Zugang zum Internet. Vielmehr soll nach dem Willen von Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, die freie Nutzung für soziale, politische und wirtschaftliche Belange im Fokus der europäischen Internet-Strategie stehen. Monopolstellungen, staatliche Eingriffen und eine Einschränkung der freien Vernetzung der Bürger müssen in diesem Sinne verhindert werden.

Verhinderung von Monopolstellungen und hierarchiefreier Zugang

Doch längst haben multinationale Konzerne die Möglichkeiten, Kommunikationsvorgänge gezielt zu beeinflussen. Das stellt der millionenschwere Deal zwischen Netflix, einem Videostreaming Portal, und dem US-Kabelnetzbetreiber und Internetdienstanbieter Comcast eindrucksvoll zur Schau. Der Duktus hinter dieser Absprache ist einfach erklärt: Wer bereit ist für Sonderdienste zu zahlen, bekommt einen bevorzugten Zugang zu seinen Daten. Vergessen scheint damit die Logik der Antidiskriminierung von Datensätzen und die freie Verknüpfung von Einzelnetzen. Damit gerät die Netzneutralität in Gefahr. Dahinter steht das Prinzip, dass alle Datenpakete gleich behandelt werden, unabhängig von ihrem Absender, Zielort und Inhalt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den Grundprinzipien des Internets.

Wo das Europäische Parlament in dieser Frage steht, hat es mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Netzneutralität klar gemacht. Für viele Netzaktivisten kam das Votum aus Straßburg überraschend, denn die Initiative aus der Kommission schien zunächst das [Prinizip der Netzneutralität auszuhöhlen. Die EU ist in dieser Frage keine homogene Einheit. Während die Parlamentarier an einem freien Netz ohne ökonomische Hierarchisierung festhalten, aber dennoch anerkennen, dass es Ausnahmen unter engen Voraussetzungen geben muss, spekulierte die Kommission in eine andere Richtung. Sie vertritt klar die Interessen der Wirtschaft und möchte solche Öffnungsklauseln prinzipel ermöglichen, damit diese mehr zur Regel als zur Ausnahme werden.

Das Internet ist damit nicht bloß als Wirtschaftsmotor zu begreifen, wie etwa der Fokus des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vermuten lässt, sondern insbesondere als öffentliches Gut. Für eine Gesellschaft, die sich ungeachtet von wirtschaftlichen und politische Interessen einiger Weniger informieren und vernetzen kann, bieten sich neue Chancen - selbst im wirtschaftlichen Sinne. So eröffnet die Diskrimierungsfreiheit Möglichkeiten gerade für Start Up’s und den modernen Dienstleistungssektor, wie die wachsende Branche der App-Entwickler. Dennoch muss bei der Beurteilung der Frage der Hierarchiefreiheit die Perspektive der politischen Willensbildung im Vordergrund stehen. Hier ist die Netzneutralität eine zwingende Voraussetzung.

Freiheit und Datenschutz

Das Europäische Parlament hat zweifelsfrei den Weg für ein diskriminierungsfreies Internet geebnet. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Normativ müssen Freiheiten auch eingefordert und verteidigt werden können. Hier steht das Europäische Parlament nicht allein da. Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat sich der Europäische Gerichtshof auf die Seite der Bürger gestellt. So viel ist nun klar, eine politische Einflussnahme durch verdachtsunabhänige Beobachtungen der Kommunikationsverbindungen ist in der vorliegenden Form unzulässig. Auch wenn der Schutz vor staatlichen Eingriffen nicht schrankenlos gewährleistet werden kann (das zeigt vor allem der NSA-Skandal), müssen nun neue Leitlinien entwickelt werden.

Europa hat verstanden, dass ein Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung für eine moderne Gesellschaft und für soziale Partizipation unerlässlich ist. Diese Erkenntnis kann nicht hoch genug bewertet werden, denn der Datenschutz bildet den zentralen Motor des Vertrauens und der Akzeptanz moderner informationstechnischer Entwicklungen.

Gewährleistung und Teilhabe

Digitale Agenda bedeutet allerdings mehr als bloßer Schutz. Soziale Teilhabe und der freie Zugang müssen ebenfalls gewährleistet werden. So können nicht nur die technischen, sondern auch die sozialen und kulturellen Hürden eine digitale Spaltung der Gesellschaft herbeiführen. Begreifen wir das Internet als öffentliches Gut, so muss jedem Bürger die Teilhabe daran ermöglicht werden. Ein Ausschluss von sozialen Gruppen würde die Chancen für die Demokratie mindern oder sogar aufheben. Doch schon jetzt spielen Alter, Geschlecht, Bildung und die finanziellen Verhältnisse eine große Rolle bei dem Zugang zum Internet. Dieser Trend muss durch Qualifikation und Empowerment aufgehoben und umgekehrt werden.

Ein Grundrecht auf den Zugang zu informationstechnischen Systemen und die Teilhabe an der Digitalisierung wäre ein erster Schritt dahin. Etwas pragmatisch drückte der Bundesgerichtshof vergangenes Jahr in einem Urteil die besondere Bedeutung der Nutzung informationstechnischer Systeme aus. Die Richter zeigten klar auf, welche Bedeutung gerade das Internet für die Teilnahme am Informationsfluss hat und wie die digitale Vernetzung langsam die konventionellen, aber verfassungsrechtlich besonders geschützten Massenmedien ersetzen. Wieso also nicht eine dynamische Interpretation wagen und das Internet als Teil der Öffentlichkeit in den Schutzbereich der Massenmedien aufnehmen. Es wären große Schritte auf dem langen Weg zur Agenda.

So gilt die Faustregel: Wer Zugang zum Internet hat, kann an dem politischen Willensbildungsprozess teilnehmen und aktiv den Diskurs gestalten. In einer digital vernetzten Demokratie müssen deshalb weitgehend gleiche Ausgangsbedingungen geschaffen werden, damit alle Menschen an der digitalen Kommunikation teilnehmen können. Dies bildet eine zentrale Herausforderung für eine Demokratie in einer digitalen Gesellschaft. Gleichzeitig müssen Menschen, die nicht an der Online-Welt partizipieren können oder wollen, andere Möglichkeiten der Artikulation haben.

Fazit

Im politikwissenschaftlichen aber auch im staatsrechtlichen Diskurs nimmt die Öffentlichkeit eine herausragende Rolle ein. Sie funktioniert zwischen „Staat und Gesellschaft“ und ihr kommt die zentrale Funktion im Prozess der demokratischen Willensbildung zu. Der Begriff der Öffentlichkeit muss eine funktionale Koppelung erfahren und sich an die soziale Realität anpassen. Die Digitalisierung ist es längst. Europa hat dies verstanden, nicht umsonst gilt die Digitale Agenda als eine der Leitaufgaben der Strategie Europa 2020. Was auf den ersten Blick nach diversen, teilweise nicht eindeutigen Rechtsakten aussieht, könnte sich schon bald zu einer wirklichen Digitalen Agenda zusammenfügen. Europa ist auf einem guten Weg, die aufgeworfenen Fragen zu Beantworten und die politische Willensbildung ins digitale Jahrhundert zu führen. Doch der Weg ist noch lang und bisher haben verschiedene Akteure noch nicht mal ihre Schuhe gefunden.

Ihr Kommentar
  • Am 7. Mai 2014 um 16:58, von  Team Abgeordnetenwatch Als Antwort Zwischen Netzneutralität und Datenschutz: Europas Weg zur digitalen Agenda

    Seit Jahren versuchen wir von abgeordnetenwatch.de über unsere Plattform BürgerInnen und PolitikerInnen näher zusammenzubringen, in dem wir für einen Dialog sorgen der online, direkt und öffentlich funktioniert. Auch zu den Europawahlen sind wir wieder am Start. Unter www.abgeordnetenwatch.de/eu könnt ihr alle deutschen Kandidierenden aller Parteien befragen und so dafür sorgen, dass es online einen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Kandidierenden gibt!

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